Nach Benachrichtigung der Regierung, beraten sich die betroffenen Gemeinden und nehmen umgehend die notwendigen Abänderungen vor. Die betroffenen Gemeinden übermitteln dem Gouverneur der Provinz Lüttich die korrigierte Fassung ihres Registers und gleichzeitig eine Kopie an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.