Nach der Erstellung des Wählerregisters wurde ein Exemplar dem Gouverneur der Provinz Lüttich übermittelt und zeitgleich eine Kopie an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft übermittelt. Sobald die Gesamtheit der Wählerregister erhalten wurde, kontrolliert die Regierung diese. Wenn ein Wähler auf mehreren Registern aufgeführt ist, benachrichtigt die Regierung die betroffenen Gemeinden.