In den 3 Monaten vor den Provinzial- und Gemeindewahlen dürfen politische Parteien, Listen und Kandidaten sowie Drittpersonen, die Wahlwerbung für politische Parteien oder Kandidaten machen möchten:
1. keine Geschenke oder Gadgets verkaufen oder verteilen,
2. keine kommerziellen Telefonkampagnen organisieren,
3. keine Werbespots in Radio, Fernsehen oder Kino ausstrahlen,
4. keine kommerziellen Werbetafeln beziehungsweise -plakate benutzen,
5. keine nichtkommerziellen Werbetafeln beziehungsweise -plakate über 4 m2 benutzen.