Das Gemeindekollegium erstellt am 1. August des Wahljahres das an demselben Datum aktualisierte Wählerregister.
Ein Exemplar des Wählerregisters wird unverzüglich dem Gouverneur der Provinz Lüttich übermittelt. Zeitgleich wird eine Kopie der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft übermittelt.