Wahlperiode

Ab dem 13. Juli 2024 ist auf Gemeindeebene Vorsicht geboten

Bis die Wahlen vorbei sind und die neuen Gemeinderäte und Kollegien eingesetzt sind, gilt das Vorsichtsprinzip in den gemeindlichen Angelegenheiten. Worauf zu achten ist, können Sie hier nachlesen.

Wahlperiode: vom 13. Juli bis zum 13. Oktober 2024

Bis die Wahlen vorbei sind bzw. die neuen Gemeinderäte und Kollegien eingesetzt sind, regeln die scheidenden Mandatare ausschließlich die laufenden Angelegenheiten. Konkret gemeint sind das Tagesgeschäft und dringende Angelegenheiten. So gewährleisten sie die Kontinuität des öffentlichen Dienstes.

Die Empfehlung lautet: keine Entscheidungen treffen, die

  • Auswirkungen auf die neu gewählten Gemeinderäte und Kollegien haben können
  • nicht dringend oder unmittelbar erforderlich sind

Beispiele:

Eine Hand hält ein Megaphon.

Die Haushalte und Steuern 2025 fristgerecht zu verabschieden, ist erforderlich, um den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, falls die neuen Gemeinderäte und Kollegien bis dahin noch nicht stehen sollten.

Personalentscheidungen, Immobiliengeschäfte oder die Schaffung neuer Dienste sind dagegen nicht notwendig, damit der öffentliche Dienst läuft.

Neutrale Bürgerkommunikation

Wichtig ist außerdem, dass während der Wahlperiode die offiziellen Auskünfte der Gemeindeverwaltung (Informationsblatt, Websites usw.) nur dazu dient, die Bevölkerung objektiv zu informieren. Sie dürfen also nicht zu politischen Zwecken benutzt werden.